Die Clubmitgliedschaft wird mit einem Formular beantragt, in das die wesentlichen Angaben
über den Antragsteller aufgenommen werden.
Über die beantragte Mitgliedschaft entscheidet das Aufnahmekomitee des Q ONE CLUBs.
Der Club erhält nach Zustimmung des Komitees einen fortlaufenden Jahresbeitrag, der im Eintrittsjahr im vollen Umfang für das vorrausliegende Geschäftsjahr innerhalb von 14 Tagen fällig ist.
Der Club setzt den jährlich zu zahlenden Jahresbeitrag fest (in den ersten zwei Jahren wird der Beitrag nicht verändert.
Für die Jahresgebühr werden Rechnungen vom Q ONE CLUB an die Mitglieder versandt, die Rechnungsbeträ-ge sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
Für die zusätzlich erbrachten Leistungen im Club werden jeweils Einzelrechnungen erstellt,
die das Mitglied mit seiner Bestellung abzeichnet. Zum Monatsende wird eine Zusammenstellung aller einzelnen Rechnungen dem Clubmitglied zugestellt, die innerhalb von 14 Tagen fällig sind.
Eine Ermächtigung zum Einzug aller Forderungen des Clubs gibt das Clubmitglied zusammen mit dem Aufnahmeantrag. Wenn eine Rücklastschrift erfolgt, trägt das Mitglied zusätzlich die entsprechenden Kosten dieser Rücklastschrift.
Ein Austritt aus dem Club kann mit einer Frist von mindestens 90 Tagen schriftlich zum Jahresende mitgeteilt werden. Eine Verrechnung des Mitgliedsbeitrages mit offenen Forderungen des Clubs an das Mitglied oder eine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.
Eine Einzel- oder Firmenmitgliedschaft kann auf Dritte mit Genehmigung des Aufnahmekomitees übertragen werden gegen Zahlung einer vom Club festgelegten Transfergebühr an den Club. Die Entlassung des alten Mitgliedes und die Aufnahme des neuen Mitgliedes in den Q ONE CLUB im Rahmen einer Übertragung, erfolgt erst, wenn die Karten des bisherigen Mitgliedes zurückgegeben sind.
Solange der Verlust einer Mitgliedskarte nicht schriftlich dem General Manager gemeldet worden ist, ist das Mitglied, auf das die Karte ausgestellt worden ist, für alle Transaktionen, die auf der verlorenen Karte vorgenommen werden, voll verantwortlich. Für die Neuausstellung von Clubkarten wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- CHF zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes berechnet.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Schweiz (Sankt Gallen), dem Sitz des Q ONE CLUBs. Falls das Clubmitglied Sitz oder Wohnort im Ausland hat, so wird hiermit ausdrücklich bestätigt, dass für eventuelle Streitigkeiten ein Schweizer Gerichtsstand (Sankt Gallen), vereinbart ist.
Sollte eine Bestimmung dieses Club-Reglements unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Reglements im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsbeteiligten werden in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen die dem Sinn möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaig vorhandene Lücken.
Dieses Q ONE CLUB-Reglement ist Bestandteil der Vereinbarungen, die zwischen dem Q ONE CLUB und dem Club-Mitglied durch den Antrag auf Clubmitgliedschaft getroffen worden sind. Es kann vom Club jederzeit angepasst, gegebenenfalls auch geändert werden.
Es wird bestätigt, dieses Club-Reglement zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
Ascona – Berlin – Amsterdam – London